Konzept
für die Erbringung über Leistungen
der qualifizierten pädagogischen Assistenz (QPA)
im Rahmen der Eingliederungshilfe
nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 78 Abs. Nr. 2 SGB IX


1. Struktureller Aufbau der Einrichtung
1.1. Allgemeine Angaben
Name der Einrichtung: Pflegedienst „Vier Jahreszeiten“
Anschrift: Fuhlsbüttler Str. 533 und 543
PLZ, Ort: 22337 Hamburg-Ohlsdorf
Telefon: 040/ 67 99 81 42
Telefax: 040/ 67 99 81 46
Ansprechpartnerinnen: Frau Scharnberg, Frau Antepohl
Rechtsform: GbR
Inhaberinnen: Almut Antepohl, Heidi Behrmann
Gesellschafterinnen: Almut Antepohl, Heidi Behrmann
IK-Nr.: 460208727
Verbandmitgliedschaft: bpa

Räumliche und sachliche Ausstattung:
Unser Pflegedienst hat unter der o. g. Adresse seine Büroräume, welche auch für Gruppenangebote und Besprechungen genutzt werden. Unsere Öffnungszeiten sind wie folgt festgelegt: montags von 9.30 Uhr bis 19.00 Uhr, dienstags bis donnerstags von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr und am Freitag von 9.30 Uhr bis 15.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung. Ferner halten wir nach Beendigung der Öffnungszeiten einen Telefonanschluss mit einer Anrufweiterleitung an einen Notdienst bereit, sodass wir rund um die Uhr an sieben Tage die Woche erreichbar sind. Somit ist unsere Erreichbarkeit auch in Krisenfällen und außerhalb unserer Bürozeiten für Leistungsnehmende gesichert.

Leistungsgerechte Vergütung:
Der Pflegedienst setzt als Vergütungsvorschlag die Leistungen (Stand 03.26) mit 54,88 € pro Stunde an.

1.2. Qualifikation der Mitarbeiter

Fachverantwortliche Leitung:
Name: Christine Scharnberg
Qualifikation: Dipl. Sozialpädagogin
Arbeitszeit: 39 Stunden Stellv. Fachverantwortliche Leitung:
Name: Pavo Pejic
Qualifikation: BA Soziale Arbeit
Arbeitszeit: 30 Stunden

Die Leistungen, welche unser Pflegedienst im Bereich der qualifizierten pädagogischen Assistenz anbietet, erfolgen im Sinne eines koordinierten abgestimmten und geplanten bedarfsgerechten Zusammenwirkens verschiedener Berufsgruppen. Die Leistungen werden erbracht von Fachkräften mit mindestens dreijähriger abgeschlossener Fach- oder Hochschulausbildung/ Berufsausbildung vor allem in den Bereichen Sozialpädagogik, Sozialarbeit bzw. Soziale Arbeit, Psychologie sowie Pflege- und Heilberufen. Den Leitfaden stellt hierfür die Positivliste der Eingliederungshilfe gemäß der Anlage 3.5 des Landesrahmenvertrages SGB IX dar.
Unter den in der Positivliste beschriebenen Voraussetzungen ist es auch Mitarbeitenden aus anderen Berufsfeldern möglich, als Fachkräfte anerkannt zu werden.

2. Ziele der qualifizierten pädagogischen Assistenz
Das Ziel dieser Form der Eingliederungshilfe ist, Menschen, die unter der Bedingung einer oder verschiedener Behinderungen leben, mit Hilfe pädagogisch- und lernorientierter Leistungen zu ermöglichen, in ihrer eigenen Häuslichkeit selbstständig und möglichst unabhängig von fremder Hilfe zu leben. Sie sollen in ihrer Selbstständigkeit gestärkt und gefördert und in ihrer Lebenssituation so stabilisiert werden, dass sie eigenverantwortlich im eigenen Wohnraum leben und ihren Alltag meistern können. Hierzu zählen sowohl die Förderung der Selbstversorgung im und die Anleitung zur Reinigung des eigenen Wohnraumes wie auch die Förderung im Umgang mit Geld und der Inanspruchnahme anderer Dienstleistungen und ärztlicher Hilfen. Auch sollen bereits vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen unterstützt und weiter ausgebaut werden.
Ein weiteres Ziel ist die Verhinderung bzw. Vermeidung der Notwendigkeit stationärer Betreuung. Auch sollen die betroffenen Menschen mehr Sicherheit im Umgang mit ihrer Erkrankung bzw. Behinderung erwerben. Durch einen bewussten Umgang mit den eigenen Stärken, aber auch Schwächen, soll Überforderung sowie Unterforderung vermieden und ein der Situation angepasstes Belastungsniveau erarbeitet werden. Menschen mit Behinderungen werden durch Anleitung dazu befähigt, Strategien zur Alltag- und zur Krisenbewältigung für sich zu entwickeln. Hierfür soll deren Problemlöse- und Selbsthilfekompetenz sowie das positive Erleben, das Wohlbefinden und die Lebensqualität gefördert werden.
Ferner soll die Mobilität und Orientierung in der Wohnung sowie außerhalb des Wohnraumes hergestellt bzw. weiterentwickelt und somit die (Re)Integration in das soziale Lebensumfeld gesichert werden. Unser Pflegedienst möchte bei der Gestaltung des Wohnumfeldes und der Freizeit unterstützen und dem Klienten hierbei, abgestimmt auf seine individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten, neue/andere Möglichkeiten aufzeigen. Mobilität und Aktivität sollen ausgebaut werden. Die sozialen Kontakte im Bereich Familie/Partnerschaft sowie Nachbarschaft und soziales Umfeld möchten wir mit den Betroffenen stärken und ausbauen.
Schließlich soll auch noch die Gestaltung des Arbeitsumfeldes gefördert werden. Wir möchten im Bereich der Arbeit und der Ausbildung unsere Klienten stärken und ihnen dabei helfen, die Anforderungen zu erfüllen.
Ziel der pädagogischen Betreuung im eigenen Wohnraum ist, dass Klienten mit Lernpotential innerhalb von maximal zwei Jahren gelernt haben, ihren Alltag und ihr Wohnen selbst zu gestalten.

Ebenso Ziel ist, die Sicherstellung der Möglichkeit am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können und somit auf die Maßnahme nicht mehr angewiesen zu sein.
Ziele, Umfang und Schwerpunkte unserer Betreuung werden gemeinsam mit den Klienten erarbeitet und festgelegt.

3. Definition der Zielgruppe
Unsere Zielgruppe umfasst körperlich, wesentlich geistig behinderte, sinnesbehinderte sowie mehrfach behinderte Menschen, die zum Personenkreis des §99 SGB IX i. V. m. §53 SGB XII gehören und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung ist, dass diese im eigenen Haushalt bzw. im Haushalt der Angehörigen leben oder dort wieder leben sollen und die Perspektive besteht, dass die Fähigkeiten für eine eigenständige Lebensführung im eigenen Wohnraum so weit erworben werden können, dass keine besondere Wohnform (mehr) erforderlich ist oder abgewendet werden kann. Wichtig für eine gelingende Zusammenarbeit ist die Bereitschaft der Betroffenen, sich mit Behinderung auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls auf andere Behandlungs-möglichkeiten einzulassen.
Nicht im Rahmen der QPA werden Personen von unserem Pflegedienst betreut, die
− das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
− primär psychisch erkrankt sind.

4. Leistungsinhalte der QPA
Nach § 102 Abs. 4 SGB IX bieten wir mit folgenden Leistungen unserem Klientel Unterstützung an:
− Regelmäßige Hausbesuche und Einzelgespräche
− Hilfe im Umgang mit der Erkrankung/Behinderung und deren Folgen (Aufklärung und Arztkontakte) sowie Stabilisierung der Gesundheit
− Gemeinsame Aktivitäten: Freizeitgestaltung sowie ein Ausbau der Aktivitäten des
täglichen Lebens/Tagesstrukturierung und die Bewältigung des Alltags, Begleitung zu und Beratung im Umgang mit Behörden, Ämtern und Institutionen, Praktische Hilfen im Bereich Wohnen (Einkauf, Haushaltsführung und Gestaltung der
Wohnung)
− Hilfen bei persönlichen Problemen und in Krisensituationen
− Unterstützung in den Bereichen Ausbildung, Arbeit, Beruf und Reha
− Angebot von Gruppenmaßnahmen als soziales Lernfeld zur gemeinsamen Förderung
mehrerer behinderter Menschen
− Förderung von sozialer Kompetenz und Kontakten sowie der Aufbau neuer Kontakte
− Teilnahme am öffentlichen Leben und Unterstützung bei der Mobilität
− Nachbetreuung zur Sicherung des Erfolges

5. Leistungen
Wir unterstützen, dass eventuelle Ansprüche unserer Leistungsberechtigten nach SGB V, SGB XI und/oder SGB XII wahrgenommen werden und wir sie bei der Beantragung von Leistungen aktiv fördern. Hierunter fallen die Beratung, Hilfe bei der Antragstellung sowie die Erbringung und Abrechnung von Leistungen.
Wir stimmen unsere Hilfe nach den Bedürfnissen unseren Klient*innen ab. An Leistungen bieten wir konkret die Anleitung und Beratung, Unterstützung und Förderung, Motivation und Begleitung, Planung und Organisation sowie die Koordination von Hilfen und die Vernetzung mit anderen Kostenträgern und Einrichtungen an.
Ferner sind unsere Leistungen untergliedert in personenbezogene, nicht personenbezogene Leistungen sowie Gruppenmaßnahmen. Im Folgenden sollen diese noch näher erläutert werden.

5.1. Personenbezogene Leistungen
Personenbezogene Leistungen lassen sich nochmals unterteilen in direkte und indirekt personenbezogene Leistungen. Sie unterscheiden sich insofern, dass die direkten im persönlichen Kontakt mit der Klient*in stattfindet und die indirekten nicht mit der Klient*in, sondern in ihrem Auftrag für sie erbracht werden (bspw. stellvertretende Regelung mit anderen Personen/Organisationen/ Behörden). Immer mit der Intention, dass die Klient*in diese Tätigkeit langfristig eigenständig erledigt oder von einer Person ihres Vertrauens innerhalb ihres Hilfesystems erledigen lassen kann.
In Bezug auf die spezifischen Behinderungen fördern wir den eigenen aktiven Umgang mit dieser unter Berücksichtigung bereits vorhandener Ressourcen. Insbesondere liegt uns daran, das Klientel in ihrer individuellen größtmöglichen Selbstständigkeit zu fördern und/oder diese zu erhalten. Um dies zu erreichen, werden wir dem Klientel Möglichkeiten zur Nutzung und Erweiterung des Sozialraumes aufzeigen sowie der Klientel im Auf- und Ausbau relevanter Netzwerke unterstützend zur Seite stehen. Hierbei ist uns an der Kooperation mit Hilfeangeboten der Region sehr gelegen.
Wie diese Hilfen faktisch aussehen, ist unter Punkt 4. Leistungsinhalte der QPA nachzulesen.

5.2. Nicht personenbezogene Leistungen
Die nicht personenbezogenen Leistungen sind übergeordnete Leistungen, welche man keiner bestimmten Klient*in zuordnen kann. Hierunter zu verstehen sind verschiedenen Maßnahmen der Qualitätssicherung, die Koordination und Organisation von Hilfen, Supervision, Teambe-sprechungen der Mitarbeitenden und die Fortbildung dieser sowie eine vernetzende Arbeit im Stadtteil. Ferner fallen hierunter die Wegezeiten zu den Klient*innen.
Wie wir die Qualität in unserer Einrichtung sichern, ist unter Punkt 8. Qualitätssicherung erläutert.

5.3. Gruppenmaßnahmen
Leistungen zur Assistenz können gemäß § 116 Abs.2 Nr.1 SGB IX in Gruppen erbracht werden, soweit es sich dabei nach § 104 SGB IX um den Wunsch des Leistungsberechtigten handelt, für diesen zumutbar ist und mit der Teilnahme die Teilhabeziele erreicht werden können.

Des Weiteren müssen mit den Leistungserbringern entsprechende Vereinbarungen bestehen. Maßgeblich sind die Ermittlungen und Feststellungen im Rahmen der Gesamtplanung gemäß § 121 SGB IX.

6. Arbeitsansatz des Pflegedienstes bei der Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung(en)
Grundlage unserer Arbeit mit Menschen mit Behinderung ist die Lebensweltorientierung als handlungsleitendes Konzept nach Thiersch, H./Grunwald, K. Bei diesem Ansatz steht der Alltag unserer Klient*innen und wie sie diesen bewältigen und verarbeiten im Mittelpunkt. Wir sehen sie als kompetent, ihr eigenes Leben zu leben. Ziel soll deshalb sein, sie bei einem gelingenderen Alltag zu unterstützen. Die Lebenswelt wird hierbei gesehen als eine Schnittstelle von subjektivem Erleben und objektiven, gegebenen Strukturen. Hierbei treten drei Aspekte hervor: Lebenslage, Lebensumfeld und Biographie.

− Lebenslage: Diese ist geprägt von gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen, institutionellen und geschlechtsspezifischen Deutungsmustern und unterschiedlichen Chancen unserer Klientel. Dabei wird der Begriff der Lebenslage abgestuft. Zum einen ist sie zu sehen als der objektive Tatbestand einer sozialen Schichtzugehörigkeit und den daraus resultierenden Folgen, also den Gegebenheiten, welche die Lebenswelt unserer Klientel direkt beeinflussen. Und zum anderen umfasst sie die interpersonellen Dimensionen des soziokulturellen Hintergrundes, also wie diese subjektiv empfunden wird.

− Lebensumfeld: Dieses wird bestimmt von der unmittelbaren Familie, der Arbeit und den daraus resultierenden unterschiedlichen Erwartungsansprüchen, die unsere Klientel haben und die auch an sie gestellt werden.

− Biographie: Hierunter verstehen wir die eigene Lebens- und Entwicklungsdynamik, Belastungen und Lebenserfahrungen sowie die Bewältigungsmuster, die im Laufe der individuellen Biographie aufgetreten sind.
Ansatzpunkt für unser Handeln ist die Frage, wie Menschen mit Behinderungen ihre Situation und ihre Umwelt erleben und wie sie sich mit ihren gegebenen Verhältnissen arrangieren. Es soll versucht werden, die Lebenswelt in verschiedenen Dimensionen zu analysieren und zu beschreiben. Diese Dimensionen sind die erfahrene Zeit, der erfahrene Raum, die erfahrenen Sozialbezüge, die eingespielten Alltagsroutinen und schließlich noch die verfestigten Deutungsmuster und Handlungskonzepte.
Die daraus resultierende Aufgabe des Pflegedienstes ist, den Alltag der Klienten zu beschreiben, nachzuzeichnen und deren Sichtweise zu sehen. Der Alltag ist der Ausgangspunkt für unsere Intervention. Wir betrachten den Umgang des Menschen mit Aufgaben und Anforderungen nicht als Problem, sondern als Ausdruck seiner eigenen aktiven Auseinandersetzung mit seiner Lebenswelt. Denn sein Handeln, so problematisch es von Außenstehenden auch bewertet wird, ist Zeichen individueller Lösungsversuche und Strategien.

Kernpunkt unseres Handelns und der an uns gestellten Aufgaben ist, den Alltag unserer Klient*innen im Zentrum zu sehen, als Form einer Lebensbewältigung anzuerkennen und zu respektieren. Wir geben Unterstützung in deren Bemühungen zur Alltagsbewältigung und versuchen Ressourcen zu erschließen, wobei die Ressourcenorientierung stark gewichtet wird. Dabei versuchen wir, die individuelle Lebenswelt zu erkennen und zu verstehen in Abhängigkeit vor dem kulturellen Hintergrund, der Schichtzugehörigkeit, der Lernerfahrungen und der Erkrankung/Behinderung. Wir erkennen Entscheidungskompetenzen und Lebenserfahrung an und wertschätzen diese.
Ziel unseres Handelns ist, die Hilfe möglichst flexibel, individuell und lebensweltnah zu gestalten. Handeln soll dabei planbar und transparent gemacht werden und methodisch strukturiert sein. Gleichzeitig ist unser Handeln geprägt von einer strukturierten Offenheit. Dies bedeutet, dass wir uns nicht auf bestimmte Arbeitsmethoden festlegen, sondern individuell prüfen, welches Instrument sich in Zusammenarbeit mit jeder einzelnen Klient*in als sinnvoll erweist und schließlich angewandt wird. Ferner müssen unsere Methoden im Hilfeprozess offen, flexibel und aus mehreren Perspektiven betrachtbar sein.
Als Handlungs- und Strukturmaximen ergeben sich für uns die inhaltliche Betonung von Prävention, Alltagsnähe, Integration, Partizipation, Dezentralisierung und Regionalisierung.

7. Kooperation
Um eine umfassende Qualität unserer Tätigkeit gewährleisten zu können, arbeiten wir in Kooperation mit verschiedenen anderen Institutionen und Einrichtungen.

Diese sind wie folgt:
− andere Leistungsträger (bei Leistungen nach SGB V, SGB XI und/oder SGB XII)
− Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen
− gegebenenfalls gesetzliche Betreuung
− Andere Träger, die Hilfe für Menschen mit Behinderungen leisten
− Lebensumfeld unserer Klient*innen
− Allgemeinmediziner*innen sowie Ärzt*innen verschiedener Fachbereiche
− Ämter und Behörden

8. Qualitätssicherung

8.1. Drei Aspekte der Qualitätssicherung
Um die Qualität unserer Arbeit innerhalb des Pflegedienstes sichern zu können, berücksichtigen wir in unserem Tun die Differenzierung zwischen der Struktur-, der Prozess- und der Ergebnisqualität.
Die Strukturqualität umfasst die institutionellen und organisatorischen Rahmenbedingungen unserer Einrichtung. Wir stellen sicher, dass unsere pädagogische Leitung, unser Personal und unsere Ausstattung eine gleichmäßige und qualitativ hochwertige Versorgung unserer Klientel gewährleisten. Hierfür finden regelmäßig Fort- und Weiterbildungen statt, welche wir auch dokumentieren. Ferner stellen wir eine Kontinuität beim betreuenden Personal sicher sowie eine Vertretung beim Ausfall dieser. Auch machen wir unsere angebotenen Leistungen unserer Klientel zugänglich, damit diese sich jederzeit ausreichend über die Inhalte der Arbeit informieren können.
Die Prozessqualität bezieht sich auf den Prozess der Leistungserstellung und -gestaltung. Beim Erstkontakt beginnen wir mit der Erstellung eines individuellen Hilfeplans für und mit unseren Klient*innen. Dabei werden die Ziele unserer Arbeit festgelegt. Für den Erstkontakt nutzen wir einen Anamnesebogen, der auf Grundlage des integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplans (IBRP) erstellt wurde. Hierbei sind wir auf die Kooperation unserer Klient*innen angewiesen. Auch stellen wir sicher, dass dieser Hilfeplan regelmäßig in Kooperation mit den Klient*innen überarbeitet und angepasst wird. Ferner gewährleisten wir eine ausreichende Dokumentation unserer Arbeit sowie regelmäßige Fallbesprechungen.
Im Rahmen der Ergebnisqualität stellen wir das erreichte Ergebnis und im weiteren Sinn auch die damit erzielte Wirkung unserer Arbeit dar, indem wir regelmäßig die vereinbarten Ziele überprüfen und Zielvereinbarungen aktualisieren. Auch hier ist zu betonen, dass wir die Ergebnisqualität nur in Kooperation unserer Klientel bewirken können. Deutlich wird dies in der Dokumentation erreichter Ziele im Bereich der Betreuung und Versorgung unseres Klientel. Auch die Zufriedenheit unserer Klientel soll hierbei in Form regelmäßiger Befragung und der Einrichtung eines Beschwerdemanagements sichergestellt werden.

8.2.Maßnahmen der Qualitätssicherung
Für die Qualitätssicherung in unserer Einrichtung bedienen wir uns unterschiedlicher Maßnahmen sowohl im internen wie auch im externen Bereich. Wir gewährleisten eine Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

Interne Maßnahmen:
− Interne und externe Fortbildung der Leitenden sowie der Mitarbeitenden
− Supervision und regelmäßige Fallbesprechung
− Vorhaltung eines Beschwerdemanagements
− Entwicklung und Sicherung von Standards und Richtlinien unserer Arbeit
− Teilnahme an Qualitätszirkeln
− Planungs- und Konzeptionsgespräche
− Ärztliches Konzil
− Qualitätsmanagement
− regelmäßige Befragung der Leistungsberechtigten

Externe Maßnahmen:
− Permanente Aufrechterhaltung des Informationsflusses mit Angehörigen, behandelnden Ärzt*innen und anderen beteiligten Personen nach Absprache mit den Klient*innen und deren Bevollmächtigten/gesetzlicher Betreuung
− Mitarbeit im Qualitätszirkel unseres Berufsverbandes

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