Konzept
für die Erbringung von Leistungen
der Assistenz in der Sozialpsychiatrie
im Rahmen der Eingliederungshilfe
nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V. m. §78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX


1. Struktureller Aufbau des Pflegedienstes
1.1. Allgemeine Angaben
Name der Einrichtung: Pflegedienst Vier Jahreszeiten GbR
Anschrift: Fuhlsbüttler Str. 533
PLZ, Ort: 22337 Hamburg Ohlsdorf
Telefon: 040/ 67 99 81 42
Telefax/ E-Fax: 040/ 67 99 81 46 / 040/ 67 99 81 46
Ansprechpartnerinnen: Frau Scharnberg, Frau Antepohl
Rechtsform: GbR
Inhaberinnen: Almut Antepohl, Heidi Behrmann
Gesellschafterinnen: Almut Antepohl, Heidi Behrmann
IK-Nr.: 460208727
Verbandsmitgliedschaft: bpa

Räumliche und sachliche Ausstattung:
Unser Pflegedienst verfügt über eine Begegnungsstätte unter der oben genannten Adresse. Als "Ort
der Begegnung" steht der "Offene Treff" für präventive als auch personenorientierte Angebote im
Zentrum, neben der Begegnungsstätte an sich. Die angebotenen Gruppen können, je nach
Ausrichtung der Thematik, in den Räumlichkeiten des "Offenen Treffs", der „Begegnungsstätte“ oder
in einem separaten Raum durchgeführt werden. Der Schwerpunkt liegt darauf, einen geschützten
Rahmen zu bieten, in dem es möglich ist, angepasst an die individuellen Bedürfnisse und
Ressourcen, soziales Verhalten zu erlernen und zu üben.
Unsere Öffnungszeiten sind montags von 9.30 Uhr bis 19.00 Uhr, dienstags von 9.30 Uhr bis 17.00
Uhr, mittwochs von 10.30 Uhr bis 18.00 Uhr, am Donnerstag von 9.30 Uhr bis 16.30 Uhr und am
Freitag von 9.30 Uhr bis 15.00 Uhr. Zusätzlich sind wir auch nach telefonischer Vereinbarung
außerhalb der Öffnungszeiten für unsere Klienten da. Ferner halten wir nach Beendigung der
Öffnungszeiten einen Telefonanschluss mit einer Anrufweiterleitung auf einen Notdienst bereit,
sodass wir 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche erreichbar sind. Unsere Erreichbarkeit für
Leistungsnehmende ist somit auch in Krisenfällen und außerhalb unserer Bürozeiten gesichert.

Leistungsgerechtes Budget:
Der Pflegedienst erhält nach Verhandlung mit der Behörde ein Budget, welches bedarfsdeckend in
der Arbeit mit den Leistungsberechtigten eingesetzt wird.

1.2 Qualifikation der Mitarbeitenden
Fachverantwortliche Leitung:
Name: Christine Scharnberg
Qualifikation: Dipl. Sozialpädagogin
Arbeitszeit: 39 Stunden
Stellv. Fachverantwortliche Leitung:
Name: Pavo Pejic
Qualifikation: BA Soziale Arbeit
Arbeitszeit: 30 Stunden

Die Leistungen unseres Pflegedienstes im Bereich der Assistenz in der Sozialpsychiatrie erfolgen im
Sinne eines koordinierten, bedarfsgerechten Zusammenwirkens verschiedener Berufsgruppen.
Die Leistungen werden von Fachkräften mit mindestens dreijähriger, abgeschlossener Fachoder
Hochschulausbildung/Berufsausbildung vor allem in den Bereichen Sozialpädagogik,
Sozialarbeit bzw. Soziale Arbeit, Psychologie sowie Pflege- und Heilberufen erbracht. Den
Leitfaden hierfür stellt die Positivliste der Eingliederungshilfe gemäß der Anlage 3.5 des
Landesrahmenvertrages SGB IX dar.
Unter den in der Positivliste beschriebenen Voraussetzungen ist es auch Mitarbeitenden aus
anderen Berufsfeldern möglich, als Fachkräfte anerkannt zu werden.

2. Ziele der Assistenz in der Sozialpsychiatrie
Zum Einen soll diese Form der Eingliederungshilfe Menschen, die psychisch erkrankt/seelisch
behindert oder davon bedroht sind, in ihrer Lebenssituation derart stabilisieren, dass sie
eigenverantwortlich sowie menschenwürdig im eigenen Wohnraum (weiter-) leben, ihren Alltag
meistern und am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können.

Zum Anderen soll die Hilfe Menschen, die sich in einer Lebenskrise befinden, den Angehörigen
psychisch erkrankter Menschen, deren Nachbarn sowie Personen aus ihrem nahen Umfeld
ermöglichen, Unterstützung in ihrer besonderen Situation zu erhalten.

Zur Erreichung des oben definierten Zieles der Assistenz in der Sozialpsychiatrie sind alle
Lebensbereiche unter Einbeziehung der individuellen Persönlichkeit sowie des Rechts auf
Selbstbestimmung zu betrachten und die sich daraus ergebenen Teilziele zu erarbeiten.
Teilziele sind sowohl die Förderung der Selbstversorgung als auch die korrespondierende Anleitung
zur Reinigung des eigenen Wohnraums. Ferner zielt unsere Ausführung der ambulanten
Sozialpsychiatrie auf die Förderung finanzieller Absicherung und die Inanspruchnahme bzw.
Entwicklung eines sozialen Hilfesystems ab. Bereits vorhandene Fähigkeiten und Ressourcen sind
zu stärken und weiter auszubauen.

Ein weiteres Teilziel ist die Verhinderung bzw. Vermeidung der Notwendigkeit stationärer Betreuung.
In diesem Zuge ist es wichtig, dass die betroffenen Personen unterstützt werden, sich mit ihrer
Erkrankung auseinanderzusetzen, diese verstehen zu lernen und anzunehmen. Die Förderung des
bewussten Umgangs mit den eigenen Stärken, aber auch Schwächen soll einer Über- bzw.
Unterforderung entgegenwirken und die betroffenen Personen darin stärken, ein individuell
angepasstes Belastungsniveau zu entwickeln und mögliche Krisensituationen schneller zu erkennen
sowie diesen entgegenzuwirken.

Durch Anleitung werden sie unterstützt, Steuerungstechniken zur Alltags- und Krisenbewältigung für
sich zu erarbeiten und diese auch zu nutzen. Damit wird die Sicherheit im Umgang mit der eigenen
Erkrankung intensiviert. Es werden die bestehenden Problemlösungs- und Selbsthilfekompetenzen
eruiert, verdeutlicht und gemeinsam weiterentwickelt. Das sich daraus ergebende positive Erleben
soll das Wohlbefinden und die Lebensqualität stärken und der (Wieder-) Gewinnung einer Lebensperspektive
dienen. Einhergehend mit einem adäquaten Umgang mit der eigenen Erkrankung ist die
Förderung des Verständnisses von Wirkung und Nebenwirkung medikamentöser, sozio- und
psychotherapeutischer Behandlungen.

Wichtige Aspekte der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sind Mobilität und Orientierung in der
Wohnung sowie außerhalb des Wohnraumes. Diese sollen (wieder-) gewonnen und weiterentwickelt
werden, um somit die (Re-) Integration in das soziale Lebensumfeld zu ermöglichen. Abgestimmt
auf ihre individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten werden die betroffenen Personen unterstützt,
passende Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des Wohnumfeldes und der Freizeit
wahrzunehmen. Dabei sind Mobilität und Aktivität zu re- bzw. aktivieren und gegebenenfalls zu
erweitern.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist ein funktionierendes soziales Netzwerk, bestehend aus Familie,
Partner*innen, dem Freundeskreis und der Nachbarschaft. Verfolgt wird das Ziel, den Klient*innen
bei der (Rück-) Gewinnung, beim Erhalt und/oder bei der Weiterentwicklung eines solchen zu
unterstützen. Damit soll auch einer Vereinsamung und einer drohenden Isolation entgegengewirkt
werden.

Schließlich soll auch noch die Gestaltung des persönlichen Arbeitsumfelds gefördert werden.
Angepasst an individuelle Bedürfnisse, Ressourcen, aber auch Grenzen sind passende Arbeits- und
Tätigkeitsbereiche herauszufiltern sowie Klient*innen darin zu unterstützen, den Anforderungen mit
Hilfe adäquater Fort- und Weiterbildung gerecht zu werden.
Ziele, Umfang und Schwerpunkte unserer Betreuung werden gemeinsam mit den Klient*innen
erarbeitet und festgelegt.

3. Zielgruppe der Assistenz in der Sozialpsychiatrie
Unsere Zielgruppe umfasst zum einen Menschen, die psychisch erkrankt oder von einer
psychischen Erkrankung bedroht sind und zum anderen Menschen, die sich in einer Lebenskrise
befinden sowie deren Angehörige, deren Nachbar*innen und Personen aus ihrem nahen Umfeld,
die um Rat und Hilfe ersuchen.

3.1. Zielgruppe der präventiven niedrigschwelligen Leistung und Nachbetreuung
Diese Leistung richtet sich an Menschen, die psychisch erkrankt/seelisch behindert oder davon
bedroht sind und an in Lebenskrisen befindliche Personen sowie deren Angehörige, Nachbarn und
im nahen Umfeld betroffene Personen, denen es nicht ohne Hilfe möglich ist, die mit der Erkrankung
in Beziehungen stehenden Problematiken zu lösen. Diese Hilfe kann anonym und kostenlos in
Anspruch genommen werden.

3.2. Zielgruppe der personenorientierten Betreuungsleistung
Diese Leistung richtet sich an Menschen, die unter der Bedingung einer psychischen Erkrankung /
seelischen Behinderung leben oder von solch einer bedroht sind und das 21. Lebensjahr vollendet
haben. Prämisse ist, dass diese im eigenen Haushalt, beziehungsweise im Haushalt der
Angehörigen, leben oder dort wieder leben sollen. Vorausgesetzt wird die Perspektive, Fähigkeiten
für eine eigenständige Lebensführung im eigenen Wohnraum zu entwickeln, so dass keine
stationäre sozialpsychiatrische Betreuung (mehr) erforderlich ist oder diese durch die Maßnahme
der ambulanten Sozialpsychiatrie abgewendet werden kann. Wichtig für eine gelingende
Zusammenarbeit ist die Bereitschaft der Betroffenen, sich mit ihrer Erkrankung/Behinderung
auseinanderzusetzen und sich gegebenenfalls auf andere Behandlungsmöglichkeiten einzulassen.

Im Rahmen der personenorientierten Betreuung werden Personen von unserem Pflegedienst nicht
betreut, die
− das 21. Lebensjahr nicht vollendet haben,
− eine akute Suchterkrankung haben,
− einem gerontopsychiatrischen Krankheitsbild zuzuordnen sind.

Diese Hilfe kann nur in Verbindung mit einer Bewilligung im Rahmen der Eingliederungshilfe durch
uns geleistet werden.

4. Leistungsformen und Inhalte der Assistenz in der Sozialpsychiatrie
Die Leistungen, welche unser Pflegedienst im Bereich der Assistenz in der Sozialpsychiatrie anbietet,
erfolgen im Sinne eines koordinierten, abgestimmten und geplanten bedarfsgerechten
Zusammenwirkens verschiedener Berufsgruppen. Die Leistungen werden erbracht von
Fachkräften mit mindestens dreijähriger abgeschlossener Fach- oder Hochschulausbildung /
Berufsausbildung vor allem in den Bereichen Sozialpädagogik, Sozialarbeit bzw. Soziale Arbeit,
Psychologie sowie Pflege- und Heilberufen.
Daneben können auch Mitarbeitende aus anderen Berufsfeldern als Fachkräfte anerkannt
werden, die über eine zur bedarfsgerechten Leistungserbringung qualifizierende Ausbildung
und persönliche Eignung verfügen.
Ferner sorgen wir dafür, dass eventuelle Ansprüche unserer Leistungsberechtigten nach SGB V
und/oder SGB XI wahrgenommen werden und wir sie bei der Beantragung von Leistungen aktiv
unterstützen. Hierunter fallen die Beratung, die Hilfe bei der Antragstellung sowie die Erbringung
und Abrechnung von Leistungen.

Wir stimmen unsere Hilfe nach den Bedürfnissen unserer Leistungsberechtigten ab. Die Leistungen,
die zur Unterstützung der jeweiligen Lebensbereiche notwendig sind, werden bedarfsgerecht wie
bedarfsdeckend erbracht, sowohl im Einzel- als auch als Gruppenangebot.
Inhaltlich orientieren wir uns in der Leistungserbringung am Bio-psycho-sozialen Modell der ICF
(WHO). Dieses berücksichtigt die Wechselwirkungen zwischen biologischen, psychischen und
sozialen Einflussfaktoren bei der Entstehung und dem Verlauf von Behinderungen beziehungsweise
daraus resultierenden Einschränkungen der Teilhabe.
An Leistungen bieten wir konkret Assistenz und gegebenenfalls stellvertretende Ausführung,
Anleitung und Beratung, Unterstützung sowie Förderung, Motivation und Begleitung, Planung und
Organisation sowie die Koordination von Hilfen (Kostenträger, Einrichtungen u. ä.) und die
Vernetzung im Sozialraum.
Ferner sind unsere Leistungen untergliedert in präventive niedrigschwellige Leistungen und
Nachbetreuung sowie in personenorientierte Betreuungsleistungen. Im Folgenden sollen diese
näher erläutert werden.

4.1. Präventive niedrigschwellige Leistungen und Nachbetreuung
Wir bieten einen Ort, an dem Menschen die Möglichkeit haben sollen, sich zu begegnen. Das
Anliegen der Begegnung kann dabei individuell variieren. Der Assistenz in der Sozialpsychiatrie
entsprechend ist der Ort gemeindenah angesiedelt und damit für die betroffenen Personen, aber
auch alle anderen Personen in der Umgebung offen.

Es wird die Möglichkeit gegeben, sich im Einzel auszutauschen/Rat zu suchen oder sich in der
Gemeinschaft zu bewegen, ohne sich zwingend in dieser engagieren zu müssen.
Der Zugang zu diesen Leistungen ist niedrigschwellig und kann anonym in Anspruch genommen
werden. Damit wird die Hürde, sich Hilfe und Rat zu suchen, Anbindung an ein Hilfesystem zu
erhalten und / oder soziale Kontakte für sich zu erschließen, sehr niedrig gehalten. Parallel besteht
die Möglichkeit, dass das Angebot die Gefahr mindert, in eine psychische Erkrankung abzugleiten,
sich die Symptomatik dieser Erkrankung intensiviert/erweitert oder chronifiziert.
Somit ist auch Personen, die in sozialpsychiatrischen Maßnahmen gescheitert sind, die Möglichkeit
gegeben, sich erneut in ihrem individuellen Tempo diesem System anzunähern. Ebenso eignet es
sich dadurch zur Nachbetreuung. Sofern ein erhöhter Bedarf an personenorientierten
Einzelgesprächen deutlich wird, kann dieses Setting genutzt werden, eine personenorientierte
Betreuung einzuleiten.

Personen, die bereit sind, sich in einer geschützten Gruppe mit dem eigenen Selbst und mit anderen
Charakteren auseinanderzusetzen, werden zuverlässig stattfindende offene und themenzentrierte
Angebote vorfinden. Diese Gruppen orientieren sich an der Idee des exemplarischen Lernens, sozialen Verhaltens, sozial
angemessener Konfliktlösung sowie dem Entgegenwirken von Isolation und Rückzug. Abgestimmt
auf die Nachfrage und den Bedarf der betroffenen Personen werden die Gruppenangebote immer
wieder angepasst. 

Präventive niedrigschwellige Leistungen und die Nachbetreuung beinhalten:
• Clearing
Dabei handelt es sich um die Kontaktaufnahme, Auftragsklärung und um die eventuelle
Weitervermittlung an andere Leistungsträger.
• Psychosoziale Beratung
Es wurde ein Beratungsauftrag erteilt, dem entsprechend wird die spezifische Problemlage der
betreffenden Personen definiert und der daraus resultierende Beratungs- und Hilfebedarf
ermittelt. Dieser Prozess kann kurz, mittel- oder langfristig ausgelegt sein und in Form von
Einzel-, Paar- oder Gruppenarbeit geleistet werden.
• Krisenintervention
Personen, die mit akuter Problematik Rat suchen, erwartet eine schnelle und kompetente Hilfe
durch fachliche Betreuung und Begleitung. Erforderliche Hilfen werden in die Wege geleitet
bzw. sofort geleistet.
• Offene Angebote und Aufenthaltsmöglichkeiten
Es besteht die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen Menschen zu begegnen und die
Intensität dieser Begegnung selbst zu gestalten. Die Förderung des wechselseitigen Prozesses
der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, zum Beispiel auch durch regelmäßige Feste und
Aktionen, an denen alle teilnehmen können, ist ein weiteres Angebot.
• Gruppenangebote
Unsere Gruppenangebote sind ganzheitlich sowie sozialräumlich gestaltet mit den
Kernthematiken soziale Kompetenz, Psychoedukation, Bewegung, Struktur, Freizeit und
lebenspraktische Inhalte. Gerne binden wir hier die Fähigkeiten und Ressourcen der
Teilnehmer*innen ein und bieten ihnen die Möglichkeit, diese selber an andere
Teilnehmer*innen weiterzugeben.

4.2. Personenorientierte Betreuungsleistung
Die leistungsberechtigte Person mit ihrer Lebensgeschichte, ihren Fähigkeiten und ihren
individuellen Hilfebedarf steht im Mittelpunkt dieser Art der Leistung.
Personenorientierte Betreuungsleistungen lassen sich nochmals unterteilen in Grundleistung und
Intensivbetreuung.

4.2.1. Die Grundleistung
Die Grundleistung umfasst die lebenspraktische, begleitende und regelnde Unterstützung. Sie
erfolgt in Form von Einzel- und Gruppenangeboten. Anders als die präventiv niedrigschwellige
Leistung und die Nachbetreuung kann die Hilfe auch außerhalb der Begegnungsstätte stattfinden.
Der Einsatzort orientiert sich daran, welches Ziel bearbeitet wird und welche Ressourcen der Klient
mitbringt.

Inhalte der Grundleistung sind:
• Praktische Hilfen im Bereich Wohnen:
Unterstützung bzw. Anleitung beim Einkauf, bei der Haushaltsführung und bei der Gestaltung der
Wohnung
• Praktische, begleitende und regelnde Unterstützung bei allen Anforderungen zur
Sicherung des eigenen Wohnraumes:
Unter anderem Unterstützung bei der Einhaltung von Rechten und Pflichten, die sich aus dem
Mietverhältnis ergeben (Postbearbeitung und Geldeinteilung)
• Praktischer Umgang mit der psychischen Erkrankung / seelischen Behinderung:
Aufklärung, Vermittlung von und Begleitung zu Fachärzten und/oder Therapeuten
• Unterstützung bei der Tages- und Kontaktgestaltung:
Unterstützung darin, den Tag, abgestimmt auf den individuellen Bedarf und individuelle
Fähigkeiten, mit sinnvollen Aufgaben (regelmäßige Nahrungsaufnahme / -beschaffung, Arzt- und
Therapietermine, Einplanung von Aktivitäten für das persönliche Wohlbefinden) zu füllen.
Aufzeigen von Möglichkeiten der Kontaktgestaltung im sozialräumlichen Umfeld sowie
Unterstützung bei der Umsetzung.
• Begleitung zu und Beratung im Umgang mit Behörden, Ämtern und Institutionen
• Verschiedene Angebote von Gruppenmaßnahmen als soziales Lernfeld zur gemeinsamen
Förderung mehrerer psychisch erkrankter / seelisch behinderter Menschen:
Beinhaltet Angebote sowohl innerhalb der Einrichtung mit verschiedenen Themenschwerpunkten
(beschrieben in 4.1), als auch außerhalb der Einrichtung mit dem Fokus auf die Erschließung des
eigenen Sozialraumes in Bezug auf den eigenen Stadtteil bzw. die eigene Stadt.
• Teilnahme am gemeinschaftlichen Leben:
Dieser Punkt vereint mehrere Inhalte. Zum einen Hilfe darin, die individuelle Möglichkeit der
Mobilität weiterzuentwickeln und damit auch die Möglichkeit zu schaffen, den Aktionsradius
sozialräumlich auszubauen. Zum anderen die Förderung der Fähigkeit, sich außerhalb der
Wohnung zu bewegen und sich in Beziehung mit anderen Personen zu begeben.
• Unterstützung in der Nutzung von Bildungsmöglichkeiten sowie am Arbeitsleben
teilhaben zu können:
Beinhaltet die gemeinsame Erarbeitung individuell passender Tätigkeiten im Bereich Arbeit und
Bildung sowie das Aufzeigen von Maßnahmen (Arbeitstraining, Belastungsproben und
Weiterbildungen), die die Vermittlung und den Einstieg in diese Tätigkeiten ermöglichen oder
zumindest erleichtern. Mitwirkung bei der Vorbereitung der angestrebten Aufgabe und Motivation,
die aufgezeigten Möglichkeiten zu nutzen. Hilfestellung bei psychosozialen Problemen, die sich
in diesen Bereichen entwickeln können.

4.2.2. Intensivbetreuung
Mit Hilfe der Intensivbetreuung werden Themen bearbeitet, die innerhalb der Grundleistung nicht
bearbeitet werden konnten. Hierbei handelt es sich insbesondere um psychische Prozesse die
angestoßen, bearbeitet und ausgehalten werden müssen.

Diese Unterstützung benötigt einen Rahmen, in dem Intimität gewährleistet wird und beinhaltet:
• Regelmäßige Hausbesuche und Einzelgespräche
• Unterstützung darin, die eigene Erkrankung zu akzeptieren, einen adäquaten Umgang
mit dieser zu finden sowie mit den (sozialen) Folgen
• Hilfen bei persönlichen Problemen und in Krisensituationen

Integraler Bestandteil der personenorientierten Hilfen sind die zu leistende sozialpädagogische
Diagnostik und Sozialanamnese sowie das Dokumentieren der angebotenen und geleisteten Arbeit.
Die regelmäßige Berichterstattung gehört ebenso dazu wie die Erarbeitung eines individuellen
Hilfeplans, das kontinuierliche Überprüfen/Fortschreiben des Plans sowie eine Koordination
möglicher anderer Hilfen.

Die nicht Klient*innen bezogenen Leistungen sind in allen Leistungsbereichen der ambulanten
Sozialpsychiatrie enthalten. Es handelt sich dabei um übergeordnete Leistungen, die sich keiner
bestimmten Klient*in zuordnen lassen. 

Hierunter zu verstehen sind:
− verschiedene Maßnahmen der Qualitätssicherung
− Teilnahme an Fachgremien sowie Öffentlichkeitsarbeit
− die Koordination und Organisation von Hilfen, auch im Sinne einer vernetzten Arbeit im
Stadtteil
− Sozialraumarbeit
− Angehörigenarbeit
− Teambesprechungen für Mitarbeitende und die Fortbildung dieser, sowie regelmäßige
Supervisionen

Wie wir die Qualität in unserer Einrichtung sichern, ist unter Punkt 6 (Qualitätssicherung) näher
erläutert.

5. Arbeitsansatz des Pflegedienstes in der Ausübung der Assistenz in der Sozialpsychiatrie
Grundlage unserer Arbeit mit Menschen mit psychischen Erkrankungen / seelischen Behinderungen
sind die Lebensweltorientierung als handlungsleitendes Konzept nach Thiersch, H./Grunwald, K.
Aspekte des sozialräumlichen Hilfeansatzes nach W. Hinte sind ebenfalls integraler Bestandteil
unseres Handelns. Insbesondere im Rahmen der präventiv niedrigschwelligen Leistungen, der
Nachbetreuung und der Gruppenangebote wird unser lebensweltorientiertes Handeln durch den
sozialräumlichen Hilfeansatz ergänzt bzw. vertieft.

Beim lebensweltorientierten Ansatz steht der Alltag unserer Leistungsberechtigten und wie sie
diesen bewältigen und verarbeiten im Mittelpunkt. Wir sehen sie als kompetent, ihr eigenes Leben
zu leben. Ziel soll deshalb sein, sie bei einem gelingenden Alltag zu unterstützen. Die Lebenswelt
wird hierbei gesehen als eine Schnittstelle von subjektivem Erleben und objektiven, gegebenen
Strukturen. Hierbei treten drei Aspekte hervor: Lebenslage, Lebensumfeld und Biographie.
− Lebenslage: Diese ist geprägt von gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen, institutionellen
und geschlechtsspezifischen Deutungsmustern und unterschiedlichen Chancen unserer
Klientel. Dabei wird der Begriff der Lebenslage abgestuft. Zum einen ist er zu sehen als der
objektive Tatbestand einer sozialen Schichtzugehörigkeit und den daraus resultierenden
Folgen, also den Gegebenheiten, welche die Lebenswelt unserer Klientel direkt
beeinflussen. Und zum anderen ist er geprägt von den interpersonellen Dimensionen des
soziokulturellen Hintergrundes, also wie dies subjektiv empfunden wird.
− Lebensumfeld: Dieses wird durch die Erwartungen und Handlungen der Akteure Familie,
Nachbarn, Freunde und der Arbeit einerseits und durch die unserer Klienten andererseits
geformt. Damit beinhaltet der Raum Lebensumfeld auch ein hohes Maß an Ressourcen,
denen unsere Leistungsberechtigten oftmals unwissentlich gegenüberstehen.
− Biographie: Hierunter verstehen wir die eigene Lebens- und Entwicklungsdynamik, die
Belastungen und Lebenserfahrungen sowie die Bewältigungsmuster, die im Laufe der
individuellen Biographie aufgetreten sind.
Ansatzpunkt für unser Handeln ist die Frage, wie Menschen mit psychischen Erkrankungen /
seelischen Behinderungen ihre Situation und ihre Umwelt erleben und wie sie sich mit ihren
gegebenen Verhältnissen arrangieren. Es soll versucht werden, die Lebenswelt in verschiedenen
Dimensionen zu analysieren und zu beschreiben. Diese Dimensionen sind die erfahrene Zeit, der
erfahrene Raum, die erfahrenen Sozialbezüge, die eingespielten Alltagsroutinen und schließlich
noch die verfestigten Deutungsmuster und Handlungskonzepte.
Die daraus resultierende Aufgabe unserer Einrichtung ist, den Alltag der Leistungsberechtigten zu
beschreiben, nachzuzeichnen und aus deren Sichtweise zu sehen. Der Alltag, die Teilhabe am
Leben in der Gemeinschaft und das damit einhergehende eigenformulierte Interesse bzw. der Wille
unserer Leistungsberechtigten daran zu arbeiten, sind Ausgangspunkte für unsere Intervention.
Wir betrachten den Umgang des Menschen mit Aufgaben und Anforderungen nicht als Problem,
sondern als Ausdruck seiner eigenen aktiven Auseinandersetzung mit seiner Lebenswelt. Denn sein
Handeln, so problematisch es von Außenstehenden auch bewertet wird, ist Zeichen individueller
Lösungsversuche und Strategien und damit ein Ausdruck von Ressourcen und Fähigkeiten. Diese
als Grundlage der Arbeit zu nutzen, erhöht für unsere Leistungsberechtigten die Möglichkeit, das
Erreichte besser als eigenständige Leistung anzuerkennen und nachhaltig wertzuschätzen.
Kernpunkt unseres Handelns und die damit verbundene Aufgabe ist, den Alltag unserer Klienten im
Zentrum zu sehen, als Form einer Lebensbewältigung anzuerkennen und zu respektieren. Wir
geben Unterstützung in deren Bemühungen zur Alltagsbewältigung und versuchen, Ressourcen zu
erschließen, wobei die Ressourcenorientierung stark gewichtet wird. Dabei versuchen wir, die
individuelle Lebenswelt zu erkennen und zu verstehen, in Abhängigkeit vor dem kulturellen
Hintergrund, der Schichtzugehörigkeit, den Lernerfahrungen und der Erkrankung/ Behinderung. Wir
erkennen Entscheidungskompetenzen und Lebenserfahrung an und wertschätzen diese.
Ziel unseres Handelns ist die Hilfe möglichst flexibel, individuell und lebensweltnah (sozialräumlich)
zu gestalten. Handeln soll dabei planbar und transparent gemacht werden und methodisch
strukturiert sein. Gleichzeitig ist unser Handeln geprägt von einer strukturierten Offenheit. Dies
bedeutet, dass wir uns nicht auf bestimmte Arbeitsmethoden festlegen, sondern individuell prüfen,
welches Instrument sich in Zusammenarbeit mit jedem einzelnen Klienten als sinnvoll erweist und
schließlich angewandt wird. Ferner müssen unsere Methoden im Hilfeprozess offen, flexibel und aus mehreren Perspektiven
betrachtbar sein.

Als Handlungs- und Strukturmaximen ergeben sich für uns die inhaltliche Betonung von Prävention,
Alltagsnähe, Integration (wenn möglich Inklusion), Partizipation, Dezentralisierung und
Regionalisierung.

6. Qualitätssicherung

6.1. Drei Aspekte der Qualitätssicherung
Um die Qualität unserer Arbeit sichern zu können, berücksichtigen wir in unserem Tun die
Differenzierung zwischen der Struktur-, der Prozess- und der Ergebnisqualität.

Die Strukturqualität beschreibt die Qualität der Leistungserstellung und umfasst die institutionellen
und organisatorischen Rahmenbedingungen unserer Einrichtung. Wir stellen sicher, dass unsere
pädagogische Leitung, unsere Mitarbeitenden und unsere Ausstattung eine individuell auf den
Bedarf abgestimmte sowie qualitativ hochwertige Versorgung unserer Leistungsberechtigten
gewährleisten. Hierfür finden regelmäßig Fort- und Weiterbildungen statt, welche wir auch
dokumentieren. Ferner stellen wir mit Hilfe einer Doppelbetreuung eine Kontinuität beim
betreuenden Personal sicher sowie eine Vertretung bei Ausfall. Des Weiteren erhalten unsere
Leistungsberechtigten Zugang zu unseren Leistungen, damit diese sich jederzeit ausreichend über
die Inhalte, den Umfang, die Qualität und die Vergütung der Arbeit informieren können.

Die Prozessqualität bezieht sich auf die Qualität während des Prozesses der Leistungserstellung
und -gestaltung. Beim Erstkontakt beginnen wir mit der Erstellung eines individuellen Teilhabeplans
für und mit unseren Leistungsberechtigten. Als Instrument nutzen wir einen Anamnesebogen, der
auf Grundlage des integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplans (IBRP) erstellt wurde.
Informationen aus dem Umfeld der Leistungsberechtigten sind hilfreich, um den
Unterstützungsbedarf ganzheitlich zu erkennen. Im Zuge des Hilfeplans werden die Ziele und
Teilziele unserer Zusammenarbeit festgelegt. Sie orientieren sich gleichermaßen an den
Bedürfnissen und Wünschen der Leistungsberechtigten sowie an ihren Ressourcen und
Fähigkeiten. Bei Kriseninterventionen hat die akute Hilfestellung unsererseits Vorrang, die Erstellung
des Hilfeplanes wird zeitnah nachgeholt. Von einer regelmäßigen Überprüfung des Hilfeplans in
Kooperation mit den Leistungsberechtigten ist auszugehen. Ferner gewährleisten wir eine
vollständige Dokumentation unserer Arbeit sowie regelmäßige Dienst- und Fallbesprechungen.
Des Weiteren stellen wir eine Kontinuität beim betreuenden Personal sicher sowie eine Vertretung
bei Ausfall.

Die Ergebnisqualität bezieht sich auf die Qualität des Ergebnisses, welches wir mit unserer Arbeit
erreichen. Wir stellen die Qualität sicher, indem wir regelmäßig die vereinbarten Ziele überprüfen
und Zielvereinbarungen aktualisieren. Auch hier ist zu betonen, dass wir die Ergebnisqualität nur in
Kooperation mit unseren Leistungsberechtigten bewirken können. Deutlich wird dies in der
Dokumentation erreichter Ziele im Bereich der Betreuung und Versorgung sowie bei der
regelmäßigen Befragung unserer Leistungsnutzer. Mit Hilfe dieser wird die Zufriedenheit der
Leistungsberechtigten überprüft und gibt uns die Möglichkeit, uns in unserer Arbeit
weiterzuentwickeln. Ein gewissenhaft geführtes Beschwerdemanagement unterstützt dasselbe Ziel.

6.2. Maßnahmen der Qualitätssicherung
Für die Qualitätssicherung in unserer Einrichtung bedienen wir uns unterschiedlicher Maßnahmen
sowohl im internen als auch im externen Bereich. Wir gewährleisten eine Umsetzung der folgenden
Maßnahmen:
Interne Maßnahmen:
− Interne und externe Fortbildung der Leitung sowie der Mitarbeitenden
− Supervision und regelmäßige Fall-, Dienst- und Teambesprechungen
− Beschwerdemanagement
− Entwicklung und Sicherung von Standards und Richtlinien unserer Arbeit
− Teilnahme an Qualitätszirkeln
− Planungs- und Konzeptionsgespräche
− Ärztliches Konsil
− Qualitätsmanagement
− regelmäßige Befragung der Leistungsberechtigten
− regelmäßige Befragung der Mitarbeitenden

Externe Maßnahmen:
− Permanente Aufrechterhaltung des Informationsflusses mit Angehörigen, behandelnden
Ärzten und anderen beteiligten Personen nach Absprache mit den Klient*innen und deren
Bevollmächtigten/gesetzlichen Betreuern
− Mitarbeit im Qualitätszirkel unseres Berufsverbandes
− Teilnahme an psychiatrischen Arbeitsgruppen
− Teilnahme an Fachgremien

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