Konzept für die psychiatrische häusliche Krankenpflege (pHKP) 

früher ambulante psychiatrische Pflege oder fachpsychiatrische Krankenpflege

 

Die psychiatrische häusliche Krankenpflege ist eine spezialisierte Pflegeleistung der gesetzlichen Krankenkassen, die ausschließlich durch fachweitergebildete, qualifizierte Pflegekräfte erbracht wird. 

 

Wir streben mit unseren Klient*innen eine professionelle, tragfähige Beziehung an. Daher organisieren wir die psychiatrische häusliche Krankenpflege nach einem modifizierten Bezugspflegesystem - der Tandembetreuung -. Das bedeutet, dass die Klient*innen 1-2 feste Bezugspflegekräfte bekommen. Wir wählen dieses System, um auch in Urlaubs- und Krankheitsphasen eine möglichst große personelle Kontinuität aufrechterhalten zu können.

Um ambulante psychiatrische Pflege mit Erfolg durchführen zu können, ist es wichtig, dass die/der Klient*in eine ausreichende Behandlungsfähigkeit aufweist, so dass die bestehenden Funktionsstörungen durch die Maßnahmen im Pflegeprozess positiv beeinflusst werden können. Leistungsberechtigt sind Personen mit schweren psychischen Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis, affektiven Störungen, dementiellen Erkrankungen sowie Angst- und Panikstörungen mit erheblichen psychosozialen und kognitiven Funktionsstörungen Personen mit einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung.

Personen mit weiteren psychiatrischen Erkrankungen sind ebenfalls Leistungsberechtigt, sofern der GAF-Wert unter 40 liegt.

 

Ziele:

 

Als Pflegedienst sind wir bemüht dazu beizutragen, dass psychisch erkrankte Menschen ein würdiges, eigenständiges Leben in ihrem gewohnten Lebensumfeld führen können. Die Pflege vor Ort ermöglicht eine Beteiligung und Entlastung der Angehörigen und des gesamten sozialen Umfeldes mit dem Ziel der Reintegration unserer Klient*innen. Wiederkehrende Klinikaufenthalte, die von den Betroffenen und ihrem Umfeld häufig als stigmatisierend und belastend empfunden werden, sollen im Verlauf der intensiven fachpflegerischen Betreuung vermieden bzw. verkürzt werden. Das Leistungsspektrum psychiatrischer häuslicher Krankenpflege umfasst das Erarbeiten einer hinreichenden Pflegeakzeptanz, das Durchführen von Maßnahmen zur Bewältigung von Kriseninterventionen und das Entwickeln kompensatorischer Hilfen bei krankheitsbedingten Fähigkeitsstörungen.

 

Leistungen:

 

Die ambulante psychiatrische Pflege ist in der Regel eine aufsuchende Hilfe. Die Häufigkeit der Besuche orientiert sich an dem Bedarf der Klient*innen und kann von mehrmals täglich bis einmal wöchentlich variieren. Neben den bedarfsgerechten, individuellen Betreuungsterminen, sind wir oder unser Kooperationspartner, der den Bereitschaftsdienst außerhalb der Bürozeiten für uns übernimmt, in Notfällen rund um die Uhr für unsere Klient*innen erreichbar.

 

Zur Qualitätssicherung führen wir regelmäßige Team- und Fallbesprechungen sowie Supervisionen durch. Unsere Mitarbeiter*innen werden kontinuierlich in fachspezifischen Schulungen fortgebildet.

 

In der täglichen Arbeit mit den KlientI*innen vor Ort geht es um

  • wahrnehmen und beobachten von Krankheitszustand und Entwicklung
  • feststellen des Hilfebedarfes und Planung von Zielen und Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der Klient*in nach dem Pflegeprozess (Monika Krohwinkel)
  • zeitnahe Krisenintervention (z. B. niedrigschwellige Betreuungs- und Gesprächsangebote, Skilltraining)
  • das Erkennen von Krisensituationen (z. B. Suizidalität, systemische Probleme)
  • die eigene Verantwortlichkeit der Klient*innen zu stützen und zu fördern
  • praktische Unterstützung der Klient*innen zur Erreichung ihrer Ziele
  • Hilfe bei Wiedererlangung und Erhalt von Unabhängigkeit und Selbstbestimmung
  • fördern eines bewussten und aktiven Umganges mit der Erkrankung durch Information und Beratung
  • Koordination und Vermittlung von Hilfen
  • orientierende Gespräche und Beratung, bei Einverständnis der Klient*innen auch für Angehörige

 

Dabei streben wir eine intensive Zusammenarbeit mit Nervenärzt*innen, Kliniken und anderen Institutionen an. Wir unterstützen die ärztliche Behandlung, indem wir z. B. den eigenverantwortlichen Umgang mit Medikamenten und die Compliance fördern. 

 

Modalitäten:

 

Die Verordnung und Überwachung der psychiatrischen häuslichen Krankenpflege ist Sache der behandelnden Fachärzt*innen für Psychiatrie/Neurologie oder der Psychotherapeut*innen. Auch Hausärzt*innen dürfen die pHKP bis zu 6 Wochen verordnen, sofern eine fachärztliche Diagnose vorliegt. 

 

Sprechen Sie Ihre Nervenärzt*in auf unser Angebot an und fragen sie nach einer Verordnung. Die Praxis wird dann mit uns Kontakt aufnehmen und gemeinsam mit uns einen Behandlungsplan erstellen.

 

Psychiatrische häusliche Krankenpflege kann bis zu 4 Monate lang verordnet werden.

Wir vereinbaren mit Ihnen Termine in Ihrer häuslichen Umgebung und sind in Krisensituationen, auch außerhalb der verabredeten Termine, für Sie erreichbar.

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