Leistungen

!!! Telefonberatung in Krisensituationen !!!

Durch die Corona-Situation und das damit einhergehende Einfrieren des öffentlichen Lebens finden sich mehr Menschen in Situationen wieder, in denen sie sich isoliert fühlen. Dies verursacht Verunsicherung und Angst. Gleichzeitig sorgen sich Menschen um ihre Angehörigen, um ihre berufliche und wirtschaftliche Situation und um die Zukunft generell.

 

Als Dienstleister sozialpsychiatrischer Hilfen blickt unser Pflegedienst zurück auf 12 Jahre Erfahrung mit Menschen mit vielfältigen psychiatrischen Einschränkungen und akuten Krisensituationen. Mit Einfühlungsvermögen und Wertschätzung versuchen wir, Menschen Sicherheit zu vermitteln und ihnen dadurch Halt zu geben. Wir hören ihnen zu und versuchen, gemeinsam Wege zu finden, ihre Ängste zu sortieren und zu reduzieren.

 

Während Ärzte und Pfleger, Einzelhändler und öffentlicher Dienst seit Wochen ihre Leistungen stetig erhöhen, wollen auch wir vom Pflegedienst noch einen zusätzlichen Teil dazu beitragen, den Menschen mehr Ruhe und Sicherheit in der aktuellen Situation zu vermitteln.

 

Rufen Sie uns an, wenn Ihnen zu Hause die Decke auf den Kopf fällt. Oder wenn Ihre sozialen Kontakte abgenommen haben und Sie sich alleine fühlen. Rufen Sie uns an, wenn Sie keinen Weg aus der täglichen Flut an Nachrichten über die Corona-Krise finden. Unsere Mitarbeiter sind für Sie erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 09.00 und 17.00 Uhr unter der Nummer

 

!!! 040 67 99 81 44 !!!

Eingliederungshilfe ASP - PBW - WA

 

Im Bereich Eingliederungshilfe, nach §§ 53/54 SGB XII, richtet sich unser Leistungsangebot an Menschen die unter
der Bedingung einer oder mehrerer Behinderungen (seelisch, körperlich und/ oder geistig) leben oder von solch
einer bedroht sind.

 

Das Hauptanliegen unserer Arbeit ist es, Sie als Betroffene in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen und zu
stärken.

Gemeinsam mit Ihnen:

  • entwickeln wir Möglichkeiten zur Alltagsbewältigung
  • stärken wir Ihre Selbstständigkeit
  • sichern wir den Verbleib im eigenen Wohnraum
  • stabilisieren wir Ihre Lebenssituation
  • erhöhen wir Ihre Lebensqualität
  • fördern wir Ihre sozialen Kontakte

 

Allgemeine Leistungen:

  • Regelmäßige Hausbesuche und Einzelgespräche
  • Vorstellung unserer Gruppenangebote und Teilnahme daran
  • Praktische/ anleitende Hilfe Bereich Wohnen (Einkauf, Haushaltsführung und Gestaltung der Wohnung)
  • Gemeinsame Aktivitäten und Freizeitgestaltung
  • Erweiterung ihres sozialen Lebensraumes, ihres täglichen Aktionsradius sowie ihrer Mobilität
  • Begleitung und Beratung im Umgang mit Behörden, Ämtern und Institutionen
  • Hilfe im Umgang mit der Erkrankung/ Behinderung (Aufklärung, Arztkontakte, psychosoziale bzw. pädagogische Hilfen) und Stabilisierung der Gesundheit
  • Hilfe bei persönlichen Problemen und in Krisensituationen
  • Unterstützungen in den Bereichen Ausbildung, Beruf und Rehabilitation

In unserer Arbeit mit unseren KlientInnen steht für uns das Miteinander im Vordergrund.

 

Wir unterstützen Sie, unter Einbeziehung ihrer persönlichen Ziele,

  • kontinuierlich
  • vertrauensvoll
  • sachkundig

und helfen Ihnen, die Notwendigkeit von stationären psychiatrischen Hilfen zu umgehen.

 

Unterteilung und Besonderheiten der Leistungen:

 

1. Ambulante Sozialpsychiatrie (ASP)

 

ASP richtet sich an Personen:

  • die das 21. Lebensjahr vollendet haben
  • mit seelischer/psychischer Behinderung(en)
  • die im eigenen Haushalt wohnen bzw. im Haushalt der Angehörigen oder dort wieder angegliedert werden sollen
  • bei denen, durch die ASP, stationäre Maßnahmen beendet oder abgewendet werden können

 

2. Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW)

 

PBW ist eine pädagogisch- und lernzielorientierte Leistung die sich an Personen richtet:

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • mit wesentlich geistigen (und mehrfachen) Behinderungen
  • mit Erblindungen und hochgradigen Sehbehinderungen/ mit Hörschädigungen
  • mit körperlichen (und mehrfachen) Behinderungen
  • die im eigenen Haushalt wohnen bzw. noch im Haushalt der Angehörigen oder dort wieder angegliedert werden sollen
  • bei denen durch die PBW stationäre Maßnahmen beendet oder abgewendet werden können

 

3. Wohnassistenz (WA)

 

WA ist eine praktisch orientierte Hilfe und richtet sich an Personen:

  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • mit wesentlich geistigen (und mehrfachen) Behinderungen
  • mit Erblindungen und hochgradigen Sehbehinderungen/ mit Hörschädigungen
  • mit körperlichen (und mehrfachen) Behinderungen
  • die im eigenen Haushalt wohnen oder dort wieder angegliedert werden sollen
  • bei denen, durch die WA , stationäre Maßnahmen beendet oder abgewendet werden können

 

Unsere Leistungen der Eingliederungshilfe bieten wir in folgenden Fremdsprachen an:

  • Türkisch
  • Kurdisch
  • Arabisch
  • Tigrinisch
  • Persisch
  • Englisch
  • Russisch
  • Lettisch
  • Serbokroatisch

Gerne unterstützen wir sie bei ihrer persönlichen Antragsstellung und nehmen unsere Leistung nach der Bewilligung (ASP) auf.


Die Kosten werden je nach Bedürftigkeit, anteilig bis vollständig vom Sozialamt getragen.

 

Bei Interesse und/oder Fragen, mailen sie uns oder rufen Sie uns an wir informieren sie gerne auch

persönlich.

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Ambulante psychiatrische Pflege (APP)

 

APP ist eine spezialisierte Pflegeleistung nach § SGB V, welche die gesetzlichen Krankenkassen für max. 4 Monate

bewilligen.

 

Gerne unterstützen wir sie bei ihrer persönlichen Antragsstellung und nehmen unsere Leistung umgehend (APP)
auf.

 

Bei Interesse und/oder Fragen, mailen sie uns oder rufen Sie uns an wir informieren sie gerne auch

persönlich.

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Haushaltshilfe und Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes

 

Sie haben Probleme bei der täglichen Haushaltsführung?
Wir unterstützen Sie durch:

  • Hilfe oder Übernahme bei der Reinigung der Wohnung
  • Begleitung bei Einkäufen, oder Übernahme der Einkäufe
  • Hilfe bei der Wäschepflege
  • Weitere Leistungen auf Anfrage

Wir informieren Sie gerne bei einem Telefonat oder einem persönlichen Gespräch.

Sollten Sie Anspruch auf eine Kostenübernahme durch das Grundsicherungsamt haben, unterstützen wir Sie gerne
bei der Antragstellung.

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Pflegeberatung gemäß §37.3 SGB XI

 

Wenn Sie für Ihre Pflege keinen Pflegedienst beauftragt haben, sondern Pflegegeld beziehen und ihre Pflege, z. B.
durch Angehörige, selbst sicher stellen, schreibt das Pflegeversicherungsgesetz in regelmäßigen Abständen solche "Pflegevisiten" vor.

In diesem Rahmen erhalten Sie u.a. Beratung und Hilfestellungen für Ihre weitere Pflege. Sie können selbst bestimmen, welcher Pflegedienst diese Pflegevisiten im Auftrag der Pflegekasse bei Ihnen vornehmen soll.

 

Zweck des Besuches:

  • häusliche Situation beurteilen
  • ist der Wohnraum auf den zu Pflegenden angepasst
  • kommen Pflegehilfsmittel zum Einsatz
  • aktuelle Versorgungssituation
  • sind Verbesserungen notwendig
  • weiterführende Beratung und Anleitung der Angehörigen bzw. der pflegenden Personen
  • gesundheitsfördernde und sichernde Arbeits- und Pflegetechniken
  • kann durch fachliche Beratung eine Verbesserung erzielt werden
  • wir legen unser Augenmerk auf die Sicherstellung der Pflege des zu Pflegenden.
  • wird eine aktivierende Pflege durchgeführt
  • praktische Anleitung bei der Pflege
  • soziale Kontakte und Kommunikation
  • Beurteilung des Pflegezustandes, ist eine Veränderung zu erkennen

Gleichermaßen wird auch der zu Pflegende nach seinen Wünschen und Bedürfnissen befragt und wie er mit der
Pflege und Versorgung zufrieden ist.


Im Gespräch mit den Angehörigen oder anderen pflegenden Personen ergeben sich oft Hinweise auf besondere
Schwierigkeiten bei der Pflege. Hier werden sofort praktische Tipps gegeben oder Maßnahmen können eingeleitet
werden.

Unter Beachtung dieser Kriterien beurteilt die  MitarbeiterIn und wird die Ergebnisse auf einem Protokoll, dass von 
Ihnen gegengezeichnet wird, festhalten und an die jeweilige Pflegekasse schicken.

Sprechen Sie uns an...
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Behandlungspflege

 

Als Behandlungspflege oder seltener Spezielle Pflege werden Tätigkeiten verstanden, die auf ärztliche Anordnung
durch Pflegekräfte aus dem Bereich der
Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege,der Altenpflege

und der Heilerziehungspflege erbracht werden. Diese Aufgaben umfassen unter anderem Wundversorgung,
Verbandwechsel, Medikamentengabe,
Blutdruck- und Blutzuckermessung und die ärztliche Assistenz.

 

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