Leistung zur Sozialen Teilhabe ASP - QPA - EA
Im Bereich Eingliederungshilfe, nach § 113 Abs. 2 Nr. 2 i.V. m. §78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX,
richtet sich unser Leistungsangebot an Menschen die unter der Bedingung einer oder mehrerer Behinderungen (seelisch, körperlich und/ oder geistig) leben oder von solch einer bedroht
sind.
Das Hauptanliegen unserer Arbeit ist es, die Betroffenen in ihrer Selbstständigkeit
zu unterstützen und zu stärken.
Gemeinsam mit den betroffenen Personen:
- entwickeln wir Möglichkeiten zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und zur
Alltagsbewältigung
- sichern den Verbleib im eigenen Wohnraum mit dem höchstmöglichen Grad an
Eigenständigkeit
- stabilisieren ihre Lebenssituation
- erhöhen wir ihre Lebensqualität
Allgemeine Leistungen
- Regelmäßige Hausbesuche und Einzelgespräche
- Praktische/anleitende Hilfe im Bereich Wohnen (Einkauf, Haushaltsführung und Gestaltung der
Wohnung)
- Gemeinsame Aktivitäten und Freizeitgestaltung
- Erweiterung ihres sozialen Lebensraumes, ihres täglichen Aktionsradius sowie ihrer
Mobilität
- Begleitung und Beratung im Umgang mit Behörden, Ämtern und
Institutionen
- Hilfe im Umgang mit der Erkrankung/Behinderung (Aufklärung, Arztkontakte, psychosoziale bzw.
pädagogische Hilfen) und Stabilisierung der Gesundheit
- Hilfe bei persönlichen Problemen und in Krisensituationen
- Unterstützungen in den Bereichen Ausbildung, Beruf und
Rehabilitation
In unserer Arbeit mit unseren Klient*innen steht für uns das Miteinander im
Vordergrund.
Wir unterstützen Sie, unter Einbeziehung ihrer persönlichen Ziele, kontinuierlich,
vertrauensvoll und sachkundig.
Unterteilung und Besonderheiten der
Leistungen
1. Assistenz in der Sozialpsychiatrie (ASP)
ASP richtet sich an Personen:
- die das 21. Lebensjahr vollendet haben
- mit seelischer/psychischer Behinderung(en)
- die im eigenen Haushalt wohnen bzw. im Haushalt der Angehörigen oder dort wieder
angegliedert werden sollen
- bei denen, durch die ASP, stationäre Maßnahmen beendet oder abgewendet werden
können
2. qualifizierte pädagogische Assistenz (QPA)
QPA ist eine pädagogisch- und lernzielorientierte Leistung die sich an Personen
richtet:
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben
- mit wesentlich geistigen (und mehrfachen) Behinderungen
- mit Erblindungen und hochgradigen Sehbehinderungen/ mit
Hörschädigungen
- mit körperlichen (und mehrfachen) Behinderungen
- die im eigenen Haushalt wohnen bzw. noch im Haushalt der Angehörigen oder dort wieder
angegliedert werden sollen
- bei denen durch die QPA stationäre Maßnahmen beendet oder abgewendet werden
können
3. einfache Assistenz (EA)
EA ist eine praktisch orientierte Hilfe und richtet sich an
Personen:
- die das 18. Lebensjahr vollendet haben
- mit wesentlich geistigen (und mehrfachen) Behinderungen
- mit Erblindungen und hochgradigen Sehbehinderungen/ mit
Hörschädigungen
- mit körperlichen (und mehrfachen) Behinderungen
- die im eigenen Haushalt wohnen oder dort wieder angegliedert werden
sollen
- bei denen, durch die EA, stationäre Maßnahmen beendet oder abgewendet werden
können
Unsere Leistungen der Eingliederungshilfe bieten wir in folgenden Sprachen
an:
- Türkisch
- Kurdisch
- Malayalam (eingeschränkt Hindi und Tamil)
- Arabisch
- Tigrinisch
- Englisch
- Russisch/ Ukrainisch
- Serbokroatisch
Gerne unterstützen wir Sie bei ihrer persönlichen Antragsstellung und nehmen unsere Leistung
umgehend nach der Bewilligung auf.
Die Kosten werden je nach Bedürftigkeit, anteilig bis vollständig vom Fachamt
Eingliederungshilfe (Leistungsrechtlicher Fachdienst) getragen.
Bei Interesse und/oder Fragen, mailen Sie uns oder rufen Sie uns an, wir informieren
Sie gerne auch persönlich.